Digitales Versorgungsgesetz: das sollten Sie wissen


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Alles Wissenswerte über das Digitale Versorgungsgesetz (DGV) und seine Kosten.

Mit dem Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) patientennahe Versorgungsformen fördern und die Innovationskraft im Gesundheitswesen stärken.

Deshalb hat es den 2016 aufgelegten und aus GKV-Mitteln finanzierten Innovationsfond bis 2024 verlängert. Hier stehen jährlich 200 Mio. Euro für die Umsetzung und Erforschung digitaler Versorgungsformen zur Verfügung.

Um diese strukturiert und erfolgreich zur Verfügung zu stellen, hat der Bundestag am 07. November 2019 dem von der Bundesregierung eingebrachten DVG zugestimmt. Doch was bedeutet das für Sie als Arzt bzw. Ärztin?

Erfahren Sie in diesem Beitrag alle Fakten zur Zielsetzung der Bundesregierung und den Vorteilen sowie Kosten der mit dem Gesetz verknüpften Entwicklungen.

Welche Ziele verfolgt das Digitale Versorgungsgesetz?

Das übergeordnete Ziel des DVG ist der Fortschritt der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Das bedeutet konkret, mehr Leistungserbringer wie Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.

Damit soll die Nutzung digitaler Anwendungen wie des E-Rezepts, der elektronischen Patientenakte (ePA) oder der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) schließlich flächendeckend etabliert werden.

Zudem soll das Gesetz digitale Übertragungswege vereinfachen und einen besseren Informationsaustausch zwischen Mediziner:innen, Fachärztinnen/-ärzten und Kliniken ermöglichen. Über sichere und besser nutzbare Übertragungswege soll ein kontinuierlicher Datenfluss entstehen.

Dieser Informationsaustausch soll nicht nur die Effizienz in der Arztpraxis steigern, er zielt auch auf die bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten in für die medizinische Forschung.

Zudem wird der Innovationsfonds des BMG mit 200 Millionen Euro pro Jahr über das Digitale Versorgungsgesetz fortgeführt und weiterentwickelt. Erfolgreiche Projekte sollen mit Hilfe gesetzlicher Regelungen strukturiert in die Regelversorgung überführt werden.

In Summe werden so Bereiche wie die Telemedizin weiter gestärkt.

Neue Anwendungen in der Patientenversorgung: die Vorteile des DVG für Ärztinnen und Ärzte 

Apps auf Rezept

Das Digitale Versorgungsgesetz ermöglicht die Verschreibung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGa) bzw. Apps an Patient:innen. So werden die Kosten beispielsweise für Apps, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern, bei Allergien unterstützen oder Blutzuckerwerte analysieren, von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Welche Apps genau verschreibungs- und damit erstattungsfähig sind, erfahren Sie über das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Entsprechen die Anwendungen den Anforderungen in den Bereichen Datensicherheit, Funktionalität, Datenschutz und Qualität, können sie ohne Einschränkung verschrieben werden.

Telemedizin: Videosprechstunden im Versorgungsalltag

Videosprechstunden sind praktisch, effizient und werden von immer mehr Ärztinnen und Ärzten angeboten. Für Patient:innen ergibt sich der Vorteil, dass sie sich Anfahrtswege und lange Wartezeiten in der Praxis sparen.

Als Praxisinhaber:inen profitieren Sie von einem geringerem Patientenaufkommen in Ihrer Praxis und vor allem einer höheren Reichweite, indem Sie Patient:innen bundesweit beraten oder behandeln können. In Pandemiezeiten bietet auch die geringere Ansteckungsgefahr ein zentrales Argument für die Videosprechstunde. Wissenswertes zur Videosprechstunde erfahren Sie hier.

Das Digitale Versorgungsgesetz fördert die Nutzung der Videosprechstunde, indem es Werbung und Information zur digitalen Beratung auf Praxiswebsites gestattet. Hier bietet sich die Möglichkeit, als innovativer Akteur aufzutreten und die Vorteile der Videosprechstunde z.B. für Kontrolluntersuchungen, Nachsorgetermine oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Anspruch zu nehmen.

Weniger Bürokratie

Auch heute laufen administrative Tätigkeiten in vielen Praxen, Apotheken und Kliniken noch weitgehend analog ab. Die Versendung der Patientendokumentation per Fax oder das händische Ausstellen von Rezepten oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geben nur einige Beispiele für papiergetriebene Leistungen, die Ihr Praxisteam wertvolle Zeit kosten.

Sobald es gelingt, die datenschutzrechtlichen Bedenken in Politik und Ärzteschaft wirksam zu adressieren und aufzulösen, kommen Anwendungen wie E-Rezept, elektronische Patientenakte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eArztbrief wirksam in die medizinische Versorgung. Erst wenn diese flächendeckend und interoperabel verfügbar sind, entfalten sie Ihre Bürokratie-reduzierende Wirkung.

Erfolgreiche medizinische Forschung

Durch das Digitale Versorgungsgesetz wird gesetzlichen Krankenkassen die Weiterleitung pseudonymisierter Abrechnungsdaten (darunter fallen ausdrücklich nicht die Versichertennummer, Name oder Anschrift von Patient:innen) an ein Forschungsdatenzentrum ermöglicht, das vom  Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte betreut wird. So ist es der medizinischen Forschung möglich, auf aktuelle Gesunheitsdaten zuzugreifen, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz ausgewertet und zur Verbesserung der Versorgungsqualität bzw. diagnostischer und therapeutischer Methoden eingesetzt werden. 

Barrierefreie Nutzung digitaler Anwendungen

Nicht alle Versicherten sind zur Nutzung digitaler Anwendungen in der Lage. So fühlen sich beispielsweise ältere Menschen als Internet-Nutzer:innen häufig überfordert: nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung gaben lediglich 41 Prozent der 60- bis 69-Jährigen an, sich im Umgang mit digitalen Anwendungen sicher zu fühlen.

Bei den über 70-Jährigen sinkt der Anteil auf etwa ein Drittel (36 Prozent). Durch das Digitale Versorgungsgesetz sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Angebote wie beispielsweise Workshops oder Seminare zur Förderung digitaler Gesundheitskompetenz zu unterbreiten, damit diese den Umgang mit Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte erlernen können.

Welche Kosten entstehen für Sie und wer trägt diese?

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser seit 1.1.2022 erpflichtend. Hebammen, Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen lassen.

Die hierfür anfallenden Kosten werden in voller Höhe erstattet. Ärztinnen und Ärzte, die sich weiterhin nicht freiwillig an die Telematikinfrastruktur anschließen lassen, müssen seit 01. März 2020 mit einem erhöhten Honorarabzug (von 2,5% auf 1%) rechnen.

Fazit: Das Digitale Versorgungsgesetz ist der richtige Schritt zur digitalen Gesundheit

Die flächendeckende Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen, die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für innovative Forschung und ein verpflichtendes digitales Netzwerk im Gesundheitswesen sind nur einige Punkte, die die Bundesregierung mit dem Digitalen Versorgungsgesetz weiter voranbringen will. Sie als Praxisbetreiber:in können diesen Weg mitgehen und von den Vorteilen profitieren, die eine digitalere Praxis mit sich bringt.

Wenn Sie noch auf der Suche nach einem kompetenten Partner sind, der Sie schon heute im digitalen  Terminmanagement, der Patientenkommunikation oder im Praxismarketing unterstützt, kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen kostenfreien Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!