Die elektronische Patientenakte - das Wichtigste im Überblick
Was leistet die elektronische Patientenakte? Unser Überblick für Ärzt:innen.
Röntgenbilder, Arztbefunde oder Impfpass - gespeichert an einem Ort und jederzeit abrufbar: das ist die Idee der elektronischen Patientenakte (ePA). Seit 2021 können Versicherte das digitale Dokument bei den zuständigen Krankenkassen beantragen. Dadurch haben Patient:innen ihre Gesundheitsinformationen immer im Blick – und auch Ärzt:innen machen sich schnell und unkompliziert mit dem Gesundheitszustand oder der Krankheitsgeschichte ihrer Patient:innen vertraut.
Welche Informationen lassen sich in der ePA speichern?
Der Zweck der elektronischen Patientenakte ist es, gesundheitliche Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, aber auch den Mutter- und Impfpass an einem sicheren digitalen Speicherort zu verwahren. Die elektronische Patientenakte ist in zwei Speicherbereiche aufgeteilt:
Im ersten Bereich können Versicherte persönliche Dokumente selbst hochladen. Zu diesen Informationen zählen zum Beispiel:
- Gesundheits- oder Schmerztagebücher
- Blutdruckpässe, Informationen aus Fitnesstrackern
- Notfallinformationen wie chronische Erkrankungen, vormalige Operationen und Allergien
- Medikationspläne
- Informationen zu Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Seit 2022 ermöglicht ein Update Nutzer:innen zudem, die Zugriffsrechte für einzelne Dokumente in der ePA zu verwalten. Das heißt: Versicherte entscheiden selbst, welche Dokumente sie zur Einsicht freigeben und für wie lange diese Freigabe gilt.
Der zweite Bereich ist dazu gedacht, medizinische Daten und Untersuchungsergebnisse zentral und digital abzulegen. In diesem Fall übernehmen Ärzt:innen die Übertragung in die ePA. Folgende Unterlagen können von Ärzt:innen digital vermerkt werden:
- (Chronische) Erkrankungen
- Ärztliche Befunde und Laborwerte wie Blutwerte, Röntgenbilder, CTs oder EKGs
- Impfpass, also Impfungen, vereinbarte Impftermine und Informationen zu Auffrischungsimpfungen
- Mutterpass, vor allem Informationen zum Verlauf von Schwangerschaft und Geburt
- Arztbriefe, Therapieberichte und OP-Berichte
- weitere Leistungen wie Untersuchungshefte für Kinder und das Zahnbonusheft sind geplant
Hinweis: Bei der Übertragung und Freigabe von Gesundheitsdaten in die ePA muss das Einverständnis von Patient:innen eingeholt werden.
Welche Vorteile bringt die elektronische Patientenakte?
Seit ihrer Einführung im Januar 2021 wird mit der elektronischen Patientenakte das Ziel verfolgt, die Versorgung der Patient:innen durch einen reibungslosen Austausch von Gesundheitsdaten zu verbessern. Die ePA ermöglicht es Ärzt:innen beispielsweise, individuellere Therapieempfehlungen zu geben, minimalinvasive Behandlungsformen zu wählen oder komplexe Krankheitsbilder gemeinsam mit Kolleg:innen zu erörtern.
Der Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Praxen, Kliniken, Apotheken usw. erleichtert eine präzisere Diagnose und zielführende Behandlung. Der Abgleich von in der ePA gespeicherten Informationen verhindert beispielsweise Mehrfachuntersuchungen, Doppelbehandlungen und reduziert das Risiko etwaiger Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln oder Behandlungsansätzen. So lassen sich Behandlungen, die zeitgleich mit Kolleg:innen aus anderen Fachbereichen stattfinden, sinnvoll aufeinander abstimmen.
Zudem hat die ePA das Potenzial, Ihr Praxisteam zu entlasten. So müssen Informationen nicht erst bei Kolleg:innen angefordert werden, der papiergetriebene Aufwand beim Anlegen und Aktualisieren von Patientenakten verringert sich und es ist zeitsparend möglich, Patient:innen Auskunft zu erteilen, die Ihre Gesundheitsdaten selbst verwalten.
Welche Herausforderungen hält die Einführung der ePA bereit?
Neben vielen Chancen scheint die Einführung der elektronischen Patientenakte auch einige Herausforderungen mit sich zu bringen. So herrscht oftmals Unsicherheit sowohl bei Patient:innen als auch bei Ärzt:innen in Punkto Sicherheit der gespeicherten Gesundheitsdaten vor dem Zugriff Dritter. Zudem verfügen längst nicht alle Arztpraxen über die nötige technische Infrastruktur, was die flächendeckende Nutzung der ePA bislang verhinderte.
Wie können Patient:innen die elektronische Patientenakte beantragen?
Gesetzliche Krankenkassen sind mittlerweile dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine Patientenakten-App anzubieten. Dort können gesundheitsrelevante Daten sicher gespeichert werden. Zudem sind Krankenkassen in der Pflicht, Hilfestellung beim Einrichten sowie beim Identifikationsverfahren der elektronischen Patientenakte anzubieten. Bei bereits in Papierform bestehenden Unterlagen liegt es an den Patient:innen, die eigene Krankheits- und Behandlungsgeschichte in die ePA zu überführen. Ändern Patient:innen ihre Meinung im Verlauf der Zeit, können einzelne Dokumente sowie die gesamte ePA jederzeit unwiderruflich gelöscht werden.
Die elektronische Patientenakte - Fazit
Die elektronische Patientenakte ist ein großer Schritt in Richtung digitalisiertes Gesundheitswesen und bringt eine Menge an Vorteilen mit sich. Allen voran lässt sich die ärztliche Versorgung durch die ePA deutlich verbessern. Bei der praktischen Umsetzung stehen gleichzeitig Herausforderungen für Ärzt:innen an.
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