Sie überlegen, Ihre eigene Arztpraxis zu eröffnen? Praxisgemeinschaften sind eine echte Alternative zur Übernahme oder Neugründung. In diesem Blogpost geben wir Ihnen einen Überblick über alle Vor- und Nachteile dieser Praxisform.
Die Praxisgemeinschaft entsteht aus der Kooperation niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, die in gemeinsamen Räumen praktizieren, ökonomisch aber voneinander unabhängig sind.
Im Gegensatz zu anderen Praxisformen bilden die beteiligten Vertragsärztinnen und -ärzte keine wirtschaftliche Einheit. So haben Mediziner:innen in einer Praxisgemeinschaft beispielsweise eigenständige Patientenstämme, reichen getrennte Abrechnungen bei den Krankenkassen ein und haften rechtlich ausschließlich für den eigenen Praxisbetrieb. So könnte man die Praxisgemeinschaft als Zusammenschluss mehrerer unabhängiger Arztpraxen verstehen.
Der Zusammenschluss mit Kolleginnen und Kollegen zu einer Praxisgemeinschaft kann viele Vorteile für Sie mit sich bringen. Hierzu gehören zum Beispiel:
Wenn Sie als Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf der Suche nach einer zeitlich begrenzten Kooperationsform sind, ist eine Praxisgemeinschaft genau das richtige für Sie. Durch die strikte Trennung der medizinischen Tätigkeiten lässt sich diese Praxisform nämlich besonders unkompliziert auflösen.
Beachten Sie, dass eine Vertretung (z.B. im Krankheitsfall) nur durch Kolleginnen oder Kollegen gestattet ist, die in derselben Fachrichtung praktizieren. Um beispielsweise dennoch eine Zweitmeinung einzuholen, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Patient:innen.
Zuletzt sind im Fall von Praxisgemeinschaften Plausibilitätsprüfungen von Krankenkassen nicht unüblich. Eine solche Überprüfung der abgerechneten Leistungen auf ihre Plausibilität wird umso wahrscheinlicher, je höher der Anteil der identischen Patient:innen bei den Beteiligten einer Praxisgemeinschaft ist. Der Grenzwert für Implausibilität liegt bei fachlich gleichen Praxen bei 20 Prozent Überschneidung – bei Praxisgemeinschaften mit verschiedenen Fachgebieten werden 30 Prozent toleriert.
Der Entscheidung für eine Praxisform gehen eine Vielzahl an Überlegungen voraus. Gerade für Ärztinnen und Ärzte, die die Eröffnung oder Übernahme einer Einzelpraxis in Erwägung ziehen, stellen Praxisgemeinschaften eine echte Alternative dar. Ähnlich wie eine Praxisgründung bietet diese Art der Praxiskooperation viel Gestaltungsspielraum. Zugleich verringert sich in einer Praxisgemeinschaft der Investitionsaufwand für alle Beteiligten.
So vereinen Praxisgemeinschaften für viele die Vorteile aus zwei Praxisformen: Ärztinnen und Ärzte können wie in einer Einzelpraxis eigenständig praktizieren und teilen sich die wirtschaftlichen Aufwände wie Miete oder Anschaffung von medizinischen Geräten mit Kolleginnen und Kollegen, wie das beispielsweise auch in Gemeinschaftspraxen der Fall ist.
Hilfreiche Hinweise zur Praxisgründung, Privatpraxis und Kassensitz haben wir in unserem Ärzte-Ratgeber für Sie gesammelt.
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