ePA - Gesetzlich Versicherte haben bereits seit 2021 Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte (ePA). Darin speichern Ärzt:innen medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch den schnelleren Zugriff auf Patientendaten werden Doppeluntersuchungen überflüssig und es bleibt mehr Zeit für die eigentliche Behandlung.
Im Digitalgesetz der Bundesregierung sollen die gesetzlichen Krankenkassen ab 2025 verpflichtet werden, die ePA für die Versicherten automatisch einzurichten.
Digitale E-Rezepte werden zum Teil bereits umgesetzt. Die Idee dahinter: Eine lückenlose, weitgehend automatisierte digitale Medikationshistorie für jeden Versicherten und jede Versicherte verhindert unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten und erspart Patientinnen und Patienten umständliche Wege, so die Bundesregierung. Praxisbesuche für Folgeverordnungen im selben Quartal werden reduziert – das gilt auch nach einer Videosprechstunde.
Seit dem 1. Juli 2023 ist es zudem möglich, E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte ohne PIN direkt in der Apotheke einzulösen, Apotheken und Arztpraxen sind inzwischen vielerorts technisch entsprechend ausgestattet. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept für die Verordnung von Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte sogar verpflichtend. Seit dem müssen bundesweit alle (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sukzessive auf das E-Rezept umgestellt haben. Wer das E-Rezept nicht unterstützt, muss nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums mit einer Honorarkürzung von voraussichtlich 1% rechnen. Laut dem Digital-Gesetz sollen E-Rezepte weiterentwickelt, als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA-App eröffnet werden.
Digitale Dokumentation und Abrechnung: Die Umstellung von papierbasierten auf digitale Dokumentationssysteme und Abrechnungsprozesse ist im Gange, um Arbeitsabläufe zu optimieren. Der PraxisBarometer hat gezeigt, dass mehr als 80 Prozent der befragten Arztpraxen die Patientendokumentation nahezu komplett oder mehrheitlich digitalisiert – im Vorjahr lag dieser Wert bei 69 Prozent. Besonders gut machen es Praxen mit hohem Patientenaufkommen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden laut dem Digital Gesetz tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Die DiGA sollen zudem auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb ausgeweitet werden – somit sind sie auch für komplexere Behandlungsprozesse, z.B. für das Telemonitoring, geeignet.
E-Arztbrief: Den größten Nutzen in der digitalen Kommunikation versprechen sich die meisten Praxen vom eArztbrief. Rund 70 Prozent der durch das PraxisBarometer befragten Ärztinnen und Ärzte setzten ihn auf Platz 1, gefolgt von der digitalen Übermittlung von Befund- und Labordaten.
Allerdings gibt es noch technische Hürden beim Empfang und Versand von eArztbriefen – hier soll nachgebessert werden.
Terminvergabe und Kommunikation: Viele Arztpraxen bieten mittlerweile Online-Terminvergabe und digitale Kommunikationsmöglichkeiten an. Das bringt Vorteile für beide Seiten: Ihr Praxismanagement - Temp DE wird optimiert und Patient:innen erreichen Sie besser.
Telemedizin: Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass Telemedizin und Videosprechstunden durchaus nützlich sind. Einige Arztpraxen nutzen sie weiterhin. Das PraxisBarometer zeigt: Der Anteil der Praxen, welche diese Möglichkeit anbieten, ist gegenüber dem Vorjahr fast gleich geblieben (37 Prozent). Den schnelleren Weg der Kontaktaufnahme via Videotelefonie erachten Ärztinnen und Ärzte als gute Möglichkeit für die Besprechung von Untersuchungsergebnissen oder für ein Anamnesegespräch. Für das Arzt-Patienten-Gespräch mit Diagnostik, Untersuchungen und Therapien sei jedoch weiterhin der persönliche Kontakt geeigneter.
Im Digital Gesetzt wird die Telemedizin künftig fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung und die Mengenbegrenzungen aufgehoben.
Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/KBV_PraxisBarometer_Digitalisierung_2022.pdf
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