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Online-Krankschreibung per Videosprechstunde - jameda Blog

Geschrieben von jameda Redaktion | Juli 24, 2023


Warum die Videosprechstunde eine gute Alternative für die Krankschreibung per Telefon ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie ermöglichte die Bundesregierung im Oktober 2020 die Krankschreibung von Patient:innen am Telefon.

Ziel war es, das Ansteckungsrisiko in den Wartezimmern zur verringern und die Arztpraxen zu entlasten.

Dabei konnten sich Patient:innen mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nach dem Arztgespräch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen – unabhängig davon , ob das Diagnosegespräch telefonisch oder per Videosprechstunde geführt wurde.

Zusätzlich war die einmalige Verlängerung für sieben Tage möglich.

Da es sich bei der telefonischen Krankschreibung um eine befristete Corona-Sonderregelung handelte, hat die Bundesregierung beschlossen, die Regelungen zum 01.06.2022 auslaufen zu lassen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischer Anamnese ist nun nicht mehr möglich.

Sollten Sie erkrankten Patient:innen weiterhin Anfahrtswege und Praxis-Wartezeiten ersparen wollen, ist die Nutzung der Online-Videosprechstunde eine geeignete Option.

Die Vorteile einer Online-Krankschreibung per Videosprechstunde 

Auch Sie als Arzt bzw. Ärztin profitieren von der Integration einer Online-Videosprechstunde in Ihren Praxisalltag.

Effizientere Abläufe durch weniger administrativen Aufwand, Erreichbarkeit für Patient:innen außerhalb Ihrer Region und potenzielle Zusatzvergütungen sind Vorteile, die sich für Sie ergeben.

Neben Krankschreibungen können Sie auch Beratungsgespräche oder Nachsorgetermine online durchführen.

In Kombination mit einer Online-Terminbuchung lassen sich so auch Dokumente wie Anamnese- oder Aufklärungsbögen versenden.

Damit enlasten Sie sowohl Ihr Team als auch das Wartezimmer. Weitere Informationen zu den Vorteilen der Videosprechstunde erhalten Sie hier.

Krankschreibung per Videosprechstunde - so geht's

Damit Sie eine Online-Krankschreibung ausstellen können, sollten Ihre Patient:innen folgende Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für die Erstbescheinigung für bis zu sieben Tage:

  • Patient:innen müssen in Ihrer Praxis bekannt sein, also schon einmal bei Ihnen behandelt worden sein
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss über die Videosprechstunde feststellbar sein, d.h. sie erfordert keine unmittelbare körperliche Untersuchung

Auch bisher unbekannte Patient:innen können sich von Ihnen über eine Video-Anamnese krankschreiben lassen, allerdings nur für bis zu drei Tage.

Nach Ablauf der Erstbescheinigung haben Ihre Patient:innen die Möglichkeit zu einer Folgebescheinigung.

Voraussetzung für die Ausstellung ist allerdings, dass sie hierfür vor Ort untersucht werden müssen. Diese Pflicht entfällt nur, wenn sie die Erstbescheinigung nach einer Untersuchung vor Ort erhalten haben.

Von rechtlicher Seite erfüllt die Telemedizin alle aktuellen Vorgaben für die Erteilung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU ).

In jedem Fall muss aber ein persönliches Gespräch zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient:in stattfinden. 

Ein reiner Fragebogen oder die Kommunikation per Messenger oder E-Mail sind nicht ausreichend, wie ein Urteil des Berliner Amtsgerichts vom 1.4.2021 bestätigt.

Im verhandelten Fall erhielt der Arzt vom erkrankten Patienten lediglich Antworten auf vorformulierte Fragen, die die Annahme einer bestimmten Diagnose nahelegten.

Unter diesen Voraussetzungen komme der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keinerlei Beweiswert zu, so das Arbeitsgericht Berlin.

Da der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit weder mit dieser Bescheinigung noch auf anderem Wege nachweisen konnte, hatte er auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Wie wird die Online-Krankschreibung abgerechnet?

Für die Abrechnung der Online-Krankschreibung hat die Bundesregierung keine separate Vereinbarung getroffen. Das bedeutet, dass Sie die AU-Bescheinigung per Videosprechstunde wie jede andere abrechnen können. Im Detail heißt das:

  • Das Ausstellen der AU-Bescheinigung ist Teil der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale – wenn sie per Videotelefonat ausgestellt wird
  • Voraussetzung für die Abrechnung der Pauschale ist, dass der Patient mindestens einmal in dem Quartal in der Praxis war
  • Für das Porto zur Übersendung der AU-Bescheinigung an die oder den Versicherte:n ist jeweils die GOP 40131 berechnungsfähig

Für die eAU gilt die GOP 40130: Für den Versand des Ausdruckes an die Krankenkasse, wenn eine digitale Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich ist, der Arzt dies aber erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis bereits verlassen hat und die Übermittlung nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden kann (weitere Informationen zur eAU finden Sie hier).

Wie kann ich die Online-Videosprechstunde unkompliziert einsetzen?

Nutzen Sie bereits die Online-Sprachstunde in Ihrer Praxis? In vielen Arztpraxen kommt sie bereits erfolgreich zum Einsatz.

Mittelfristig ist davon auszugehen, dass 10 - 15 % aller Patient:innen einen Arzt virtuell konsultieren werden.

Dabei ist es ganz leicht, diese Leistung für Patient:innen verfügbar zu machen: mit einem Premium-Profil auf Deutschlands größter Arzt-Patienten-Plattform ist die KBV-zertifizierte Videosprechstunde ganz unkompliziert für Krankschreibungen, Beratungsgespräche und die Vor- und Nachsorge einsetzbar.