Über die Kostensituation des niedergelassenen Kinderarztes

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Dr. med. Michael Thiel, Kinder- und Jugendarzt aus Essen, spricht über die Herausforderungen, die die steigenden Kosten für seine Praxis mit sich bringen.

Bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Situation in der Kinderarztpraxis fällt ein Mismatch von Aufwand und Vergütung auf.

Auf der Einnahmenseite ist selbst die oft in Diskussionen erwähnte Privatabrechnung, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), seit 1996 nicht geändert worden. Seit 28 Jahren erhält der Arzt für die gleiche Leistung den gleichen Betrag. Die Abrechnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der sogenannte Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), wurde und wird langsam und nur in geringem Maße angepasst. Der niedergelassene Arzt hat kaum weitere Einnahmequellen. Vereinzelt handelt es sich dabei um sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL). Diese spielen für den Kinderarzt fast keine Rolle.

Gestiegener Aufwand, Fachkräftemangel und Kostensteigerung 

Demgegenüber steht der gestiegene Aufwand. Dieser sollte an erster Stelle dem Patienten zugutekommen. Der ohnehin hohe Gesprächsbedarf von Eltern, die schwierige Situation der Untersuchung und Behandlung von Kindern gehören zur Grundherausforderung des Kinderarztes. Dabei sind aufgrund des höheren Informationsangebotes die Ansprüche der Eltern größer geworden. Der Kinderarzt lebt von der Empathie, die sich oft in der Zeit ausdrückt, die wiederum weniger wert ist.

Hinzukommen, und zwar in oft höherem Maße als die reine Patientenversorgung, die organisatorischen Aufgaben. Der Aufwand an Dokumentation der ärztlichen Leistungen kommt hierbei noch am ehesten direkt dem Patienten zugute. Hinzu kommen Hygienebestimmungen, Datenschutzgesetzgebungen, die Telematik-Infrastruktur und die IT allgemein sowie die für die jeweiligen Kostenträger oftmals unterschiedlichen Bestimmungen zur Abrechnung. Bei den verordneten Leistungen wiederum, also Medikamenten und Heilmittelverordnungen wie Logopädie, Ergotherapie usw., muss gerechnet werden. Überschreitet die Praxis hier Grenzen, so muss die Ärztin bzw. der Arzt diese Kosten selbst tragen, es kommt zum sogenannten Regress.

Die aufgeführten Tätigkeiten werden von Arzt und Helferin täglich durchgeführt. Sie sind, ebenso wie die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten, nicht durch eine Vergütung berücksichtigt, sondern inbegriffen. Nachwuchs auf ärztlicher und Helferinnen-Seite sind aber für die Sicherung der ambulanten gesundheitlichen Versorgung unbedingt nötig und dürfen nicht vernachlässigt werden. Schließlich betrifft die allgemeine Kostensteigerung bezüglich Energie, die Inflation etc. auch die Arztpraxis. Den Mehraufwand trägt der Selbständige selbst. Leider gibt es auch einen Arztmangel, der in den nächsten Jahren zunehmen wird, da es nicht genug Nachwuchs gibt. Die Anzahl der Leistungserbringer wird sich also verringern.

Sehr akut problematisch ist der erhebliche MFA-Mangel. Zur Steigerung der Attraktivität des Berufes gehört das Gehalt. Auch diese Kosten müssen berücksichtigt werden. Wie schwierig das ist, ergibt sich aus dem bisher Gesagten.

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