Aug 19, 2022

Digitales Notfalldatenmanagement: im Ernstfall gut vorbereitet

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Entdecken Sie, wie digitales Notfalldatenmanagement Leben rettet und welche Informationen im Ernstfall entscheidend sind.

Im medizinischen Notfall entscheiden oftmals wenige Sekunden. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand von Patient:innen sind dann buchstäblich lebensrettend – insbesondere, wenn diese nicht mehr ansprechbar sind. Welche Medikamente nehmen Notfallpatient:innen ein? Bestehen Allergien oder Unverträglichkeiten? Welche Vorerkrankungen sind bekannt?

Über das Notfalldatenmanagement (NFDM) werden genau diese Informationen auf der Gesundheitskarte der Patient:innen gespeichert. Im Folgenden verraten wir Ihnen, welche Datensätze das Notfalldatenmanagement enthält, welche technischen Voraussetzungen Sie zu dessen Nutzung benötigen, wie es vergütet wird und wie Sie einen Notfalldatensatz anlegen.

Das Notfalldatenmanagement im Überblick

Das Notfalldatenmanagement ist ein digitales Werkzeug, mit dem Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall wichtige Informationen von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) abrufen können. Es umfasst zwei Datensätze: Den Notfalldatensatz (NFD) und den Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE).

Der NFD enthält Daten zu

  • chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes) und früheren Operationen (z.B. Organtransplantationen)
  • Medikamenten (insbesondere Dauermedikation)
  • Allergien und Unverträglichkeiten (insbesondere Arzneimittelallergien)
  • Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  •  den behandelnden Ärzten (z.B. Hausarzt)

Der DPE hingegen setzt sich aus Informationen über den Aufbewahrungsort von

  • Organspendeausweis
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht zusammen.

Patient:innen können dabei frei wählen, ob und welche dieser Datensätze auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte bzw. Patientenkurzakte (ab 2023) hinterlegt werden. Um als Mediziner:innen darauf zugreifen zu können, muss eine Freigabe durch die Patient:innen erteilt werden. Nur in Notsituationen ist ein Zugriff auch ohne die ausdrückliche Zustimmung möglich.

Vorteile für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Die 82-jährige Frau Mayer bricht auf der Straße zusammen und wird bewusstlos. Passanten beobachten dies und rufen sofort den Rettungsdienst. Dieser stellt Herzrhythmusstörungen fest und bringt Frau Mayer schnell in das nächste Krankenhaus. Dort liest der zuständige Kardiologe Dr. Gruber die Notfalldaten aus und erfährt, dass sie bereits früher an Herzrhythmusstörungen litt und seit einem Jahr einen Herzschrittmacher trägt. Auch die telefonischen Kontaktdaten der behandelnden Kardiologin Dr. Schmidt stehen im Notfalldatensatz. Dr. Gruber ruft diese an, um zu erfahren, welches Herzschrittmacher-Modell Frau Mayer trägt und wie die Operation damals verlief. Auf Basis dieser Informationen kann Dr. Gruber eine entsprechende Behandlung in die Wege leiten. Zudem kann er die im Datensatz hinterlegten Angehörigen von Frau Mayer kontaktieren.

Dies ist eines der Szenarien, die verdeutlichen, welche Vorteile das Notfalldatenmanagement für Ärztinnen, Ärzte und Notfallteams mit sich bringt. So kann bei Notarzteinsätzen die präklinische Versorgung durch den Rettungsdienst auf Grundlage der abgerufenen Notfalldaten erfolgen. Auch bei einer ungeplanten Einweisung von Patient:innen in die Notaufnahme eines Krankenhauses oder einer Notfallversorgung im ambulanten Versorgungssektor können gespeicherte Informationen diverse Diagnosen beschleunigen, Fehlbehandlungen oder -medikationen verhindern und dadurch Leben retten. Zudem ermöglicht der Notfalldatensatz, dass Wünsche von Patient:innen berücksichtigt und Angehörige benachrichtigt werden.

Notfalldatenmanagement: ab wann ist es sinnvoll? 

Seit Mitte 2020 haben alle Krankenversicherten einen Anspruch auf den Notfalldatensatz. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es einige Anhaltspunkte, um zu überlegen, ob der Notfalldatensatz für Patient:innen sinnvoll ist. Ob ein medizinischer Grund für die Nutzung des Notfalldatenmanagements besteht, lässt sich mit folgenden Fragen ermitteln:

  •  Welche Erkrankungen bestehen heute oder bestanden in der Vergangenheit?
  • Gibt es eine Schwangerschaft?
  • Welche Medikamente werden ggf. in welchem Rhythmus eingenommen? 
  • Sind Hörgeräte oder Herzschrittmacher vorhanden?
  • Verfügt der/die Patient:in über einen Organspendeausweis?
  • Liegt eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vor?
  • Besteht eine Kommunikationsstörung (z.B. bei einer Demenz)?

Technische Voraussetzungen für das digitale Notfalldatenmanagement

Für das Notfalldatenmanagement sind bestimmte technische Voraussetzungen nötig. Dazu gehören:

  • der Anschluss an die Telematikinfrastruktur der Praxis mit einem E-Health-Konnektor (PTV3)
  • das Praxissoftware-Update NFDM
  • das Praxisverwaltungssystem (PVS)-Modul für das NFDM
  • der Elektronische Heilberufsausweis zweiter Generation (eHBA 2.0) für die qualifizierte elektronische Signatur des Notfalldatensatzes
  •  ein e-Health-Kartenterminal und optional ein weiteres Kartenlesegerät

So wird das digitale Notfalldatenmanagement vergütet

Zur Abrechnung von Gebührenordnungspositionen (GOP) ist die Erfüllung der genannten technischen Voraussetzungen erforderlich. Ist dies der Fall, können für die jeweiligen Leistungen folgende GOP abgerechnet werden:

Erstellung eines Notfalldatensatzes (GOP 01640)

Seit dem 21.10.2021 ist ein einfacher Satz von 80 Punkten (= 8,90 €) abrechenbar – allerdings nur bei erstmaligem Anlegen eines Notfalldatensatzes und einmal im Krankheitsfall. Die Abrechnung darf dabei nur durch Vertragsärztinnen oder -ärzte erfolgen, die durch Therapie oder Diagnostik ein umfassendes Bild zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen von Patient:innen haben bzw. über notfallrelevante Informationen verfügen.

Überprüfung und Aktualisierung eines Notfalldatensatzes (GOP 01641)

Diese GOP kann im Behandlungsfall als Zuschlag zu allen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen im persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt einmalig abgerechnet werden. Dieser Zuschlag von 4 Punkten (= 0,44 €) wird von der Krankenversicherung automatisch der Abrechnung hinzugefügt.

Löschung eines Notfalldatensatzes (GOP 01642)

Eine Löschung kann nur auf Wunsch von Patient:innen erfolgen, muss dokumentiert werden und kann im Behandlungsfall einmalig mit einem Punkt (= 0,11 €) abgerechnet werden.

In 4 Schritten zum digitalen Notfalldatensatz

Um einen Notfalldatensatz anzulegen, benötigen Sie zunächst einen umfassenden Überblick über sämtliche Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen der Patientin oder des Patienten. Aktualisieren können ihn hingegen alle medizinischen Fachkräfte, die notfallrelevante Informationen zur betroffenen Person haben.

So wird der Datensatz angelegt:

  • Informieren Sie Ihre Patient:innen über das Notfalldatenmanagement und holen Sie ihre Einwilligung zum Anlegen des Notfalldatensatzes ein
  • Wählen Sie relevante Informationen für den Notfalldatensatz mithilfe des Praxisverwaltungssystems (PVS) aus
  • Unterschreiben Sie den Datensatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
  • Speichern Sie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte ab und händigen Sie diese an Ihre Patient:innen aus

Wichtig ist, dass Sie den Notfalldatensatz regelmäßig aktualisieren und bei Veränderungen ergänzen. Denn die Aktualität der Daten ist ausschlaggebend für die richtigen Entscheidungen im Ernstfall.

Digitales Notfalldatenmanagement - richtig informiert, wenn es darauf ankommt

Das Notfalldatenmanagement ermöglicht nicht nur im medizinischen Notfall schnelle Entscheidungen, es kann Ihnen auch im Praxisalltag behilflich sein. Denn auch für reguläre Behandlungen kann das Notfalldatenmanagement eine wichtige Informationsquelle und Entscheidungshilfe für das medizinische Vorgehen sein.

Als Anwendung der Telematikinfrastruktur ergänzt das Notfalldatenmanagement andere digitale Lösungen wie beispielsweise die elektronische Patientenakte. Weiterführende Informationen rund um die digitale Praxis liefern wir Ihnen in unserem Blog oder per kostenfreiem Beratungsgespräch.