Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), welche Voraussetzungen sollte Ihre Praxis erfüllen, welche Vorteile ergeben sich für Sie konkret und gibt es Unterstützung bei der Finanzierung? Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) lassen sich für Ärzt:innen einige Prozesse digitalisieren. Das gilt insbesondere für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dabei soll die eAU die Abstimmung zwischen Arztpraxen, Krankenkassen, Patient:innen und Arbeitgebenden erleichtern. Nicht zuletzt aufgrund fehlender Technik wurde der verpflichtende Start mehrfach verschoben, zuletzt auf den 1. Januar 2023. Aller Geburtswehen zum Trotz bietet die eAU für Praxisinhaber:innen einige echte Vorteile, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Grundvoraussetzung für die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur über den Konnektor TI. Diese beinhaltet auch die Nutzung des Kommunikationsdienstes KIM, damit die sensiblen Gesundheitsdaten sicher und digital über die TI versandt und empfangen werden können. Die Wahl des geeigneten Anbieters steht Ihnen dabei frei. Weitere Informationen zur KIM sowie eine Liste bisher zugelassener Anbieter finden Sie im Fachportal der gematik.
Damit Sie die eAU elektronisch signieren können, benötigen Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für die Ausstellung ist Ihre Landesärztekammer zuständig. Mit dem E-Health-Kartenterminal, das Sie beim Anschluss an die TI erhalten sowie einem Update Ihres Praxisverwaltungssystems ist die Einrichtung der eAU abgeschlossen.
Nach aktueller Gesetzeslage ist es ab Einführung der eAU die Aufgabe von Vertragsärzt:innen, die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit der Versicherten zu informieren. Dafür übermitteln sie das ausgefüllte und signierte eAU-Formular per Praxisverwaltungssystem an die Krankenkasse. Im Anschluss lässt sich die Bescheinigung für Patient:innen und Arbeitgeber einfach ausdrucken. Ab dem 01.01.2023 soll auch dieser Prozess vollständig digitalisiert werden, indem die Weiterleitung der AU an den Arbeitgeber nur noch virtuell erfolgt. Die Informationspflicht liegt dabei bei den Krankenkassen. Sie als Arzt bzw. Ärztin müssen Ihren Patient:innen dann nur noch eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier zur Verfügung stellen – auf Wunsch mit einem zusätzlich unterschriebenen Ausdruck für den Arbeitgeber.
Mit der Einführung der eAU im Januar 2023 ergeben sich vor allem folgende Vorteile:
Beim Umstieg auf die eAU können Sie mit einigen Kostenerstattungen und Vergütungen rechnen:
Die eAU ist ein weiterer Schritt in Richtung digitale Praxis. Sie vereinfacht und beschleunigt nicht nur den Krankschreibungsprozess, was Ihr Praxisteam langfristig entlastet. Sie schont auch die Umwelt durch den geringeren Papierverbrauch. Zudem hilft die reibungslose Kommunikation erkrankten Patient:innen, den Arbeitgebern und Krankenkassen.
Finden Sie weitere wertvolle Informationen und Tipps auf dem Weg zur digitalen Praxis in unserem Blog. Weiterführende Infos zur eAU erhalten Sie zudem hier.
Sie haben weitere Fragen zur Digitalisierung Ihrer Praxis? Wir sind gerne für Sie da.